Hausordnung & Allgemeine Rechte und Pflichten

Hausverwaltung Kaiser
Gabelsberger Straße 19
39122 Magdeburg

Der Gast hat das ihm überlassene Ferienapartment und dessen Inventar sowie die zugehörigen Gemeinschaftsnutzflächen pfleglich zu behandeln. Der Gast verpflichtet sich während des Aufenthaltes zur Einhaltung der Hausordnung.

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen, lautes Türenschlagen, laute Partygeräusche und lautes Treppenlaufen zu unterlassen.

Für die Dauer der Überlassung des Ferienapartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung oder bei Unwetter Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Apartments zu unterlassen oder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Werden Tiere untergebracht, kann dies eine Reinigungspauschale in Höhe 1/2 des Mietpreises, mindestens jedoch von 100,00 € (netto) nach sich ziehen.

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienapartment, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

Die Einrichtung ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der gebuchten Ferienwohnung/Ferienhaus vorgesehen. Gartenmöbel sind für die Nutzung auf den Terrassen und im Garten bestimmt. Eine Nutzung in den Unterkünften ist zu unterlassen.

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher am und im Ferienapartment und/oder am Inventar des Ferienapartments und/oder auf dem dazugehörigen Grundstück schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der § 701 ff BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienapartment verwahrt und/oder hinterlässt.

Als Gast sind Sie während des Aufenthaltes selbst verantwortlich für Spülen von Geschirr & Allgemeine Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Müllentsorgung. Der Müll ist zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sollte dies nicht vom Gast regelmäßig erledigt werden wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 35,00 € je Reinigungseinsatz erhoben.

Der Gast hat das Ferienapartment täglich ausreichend zu lüften und bei geöffnetem Fenster die Heizung zu schließen.

Es ist nicht gestattet, Wäsche im Ferienapartment zu waschen oder zu trocknen.

Alle behördlichen und polizeilichen Vorschriften sind vom Gast auch dann zu beachten, wenn hierüber nichts ausdrücklich gesagt ist. Dies betrifft besonders die Meldepflicht.

Bei eklatanten Verstößen gegen die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt die Vermietung fristlos zu kündigen.