Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Hausverwaltung Kaiser
Gabelsberger Straße 19
39122 Magdeburg

1. Geltungsbereich:

1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
1.2.
Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. 1.3.
Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:

2.1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die Hausverwaltung Kaiser zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die Hausverwaltung Kaiser ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Hausverwaltung Kaiser.
2.2.
Vertragspartner sind die Hausverwaltung Kaiser und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Hausverwaltung Kaiser gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

3.1.
Die Hausverwaltung Kaiser ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Hausverwaltung Kaiser beschränkt.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Hausverwaltung Kaiser zu zahlen. Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt im voraus per Überweisung oder in Bar am Tag der Anreise. Ist am Tag der Anreise die Vorauszahlung nicht auf dem Konto der Hausverwaltung Kaiser eingegangen und es erfolgt keine Barzahlung, wird die Wohnung dem Mieter nicht übergeben. Die Preise der einzelnen Wohnungen werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.
3.3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4.
Die Hausverwaltung Kaiser ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Hausverwaltung Kaiser dem zustimmt.
3.5.
Die Hausverwaltung Kaiser ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 50% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto der Hausverwaltung Kaiser zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3.6
Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Hausverwaltung Kaiser von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3.7
Im Preis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Duschtücher und die Endreinigung. NICHT enthalten sind während des Aufenthaltes des Gastes das Spülen von Geschirr, allgemeine Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Müllentsorgung (siehe Hausordnung Punkt 7).

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1.
Ein Rücktritt des Gastes vom mit der Hausverwaltung Kaiser abgeschlossenen Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hausverwaltung Kaiser. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2.
Sofern zwischen der Hausverwaltung Kaiser und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Hausverwaltung Kaiser auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Hausverwaltung Kaiser ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Hausverwaltung Kaiser oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
Für eine Stornierung 2 Tage vor Anreisetermin werden 50% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung 1 Tage vor Anreisetermin werden 65% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung am Anreisetermin werden 80% der bestellten Leistung fällig.
4.4.
Bei Frühabreise, die der Hausverwaltung Kaiser erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 25% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.

5. Rücktritt der Hausverwaltung Kaiser

5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Hausverwaltung Kaiser vom Vertrag zurücktreten.
5.2.
Die Hausverwaltung Kaiser ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
5.2.1.
Höhere Gewalt oder andere von der Hausverwaltung Kaiser nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.2.2.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.
5.2.3.
Die Hausverwaltung Kaiser begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hausverwaltung Kaiser in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.2.4.
Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und die Hausverwaltung Kaiser berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.
5.3.
Die Hausverwaltung Kaiser hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.
5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt durch die Hausverwaltung Kaiser entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5.
Die Hausverwaltung Kaiser kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.6
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
5.7
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Hausverwaltung Kaiser.

6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe

6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Hausverwaltung Kaiser ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Hausverwaltung Kaiser verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen
6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:30 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 18.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.
6.3.
Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Hausverwaltung Kaiser zu zahlen.
6.4.
Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Pensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.

7. Hausordnung & Allgemeine Rechte und Pflichten

Der Gast hat das ihm überlassene Ferienapartment und dessen Inventar sowie die zugehörigen Gemeinschaftsnutzflächen pfleglich zu behandeln. Der Gast verpflichtet sich während des Aufenthaltes zur Einhaltung der Hausordnung.

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen, lautes Türenschlagen, laute Partygeräusche und lautes Treppenlaufen zu unterlassen.

Für die Dauer der Überlassung des Ferienapartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung oder bei Unwetter Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Apartments zu unterlassen oder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Werden Tiere untergebracht, kann dies eine Reinigungspauschale in Höhe 1/2 des Mietpreises, mindestens jedoch von 100,00 € (netto) nach sich ziehen.

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienapartment, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

Die Einrichtung ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der gebuchten Ferienwohnung/Ferienhaus vorgesehen. Gartenmöbel sind für die Nutzung auf den Terrassen und im Garten bestimmt. Eine Nutzung in den Unterkünften ist zu unterlassen.

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher am und im Ferienapartment und/oder am Inventar des Ferienapartments und/oder auf dem dazugehörigen Grundstück schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der § 701 ff BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienapartment verwahrt und/oder hinterlässt.

Als Gast sind Sie während des Aufenthaltes selbst verantwortlich für Spülen von Geschirr & Allgemeine Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Müllentsorgung. Der Müll ist zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sollte dies nicht vom Gast regelmäßig erledigt werden wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 35,00 € je Reinigungseinsatz erhoben.

Der Gast hat das Ferienapartment täglich ausreichend zu lüften und bei geöffnetem Fenster die Heizung zu schließen.

Es ist nicht gestattet, Wäsche im Ferienapartment zu waschen oder zu trocknen.

Alle behördlichen und polizeilichen Vorschriften sind vom Gast auch dann zu beachten, wenn hierüber nichts ausdrücklich gesagt ist. Dies betrifft besonders die Meldepflicht.

Bei eklatanten Verstößen gegen die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt die Vermietung fristlos zu kündigen.

8. Internetzugang

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
  • insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
  • Kein illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen oder Musik usw. Keine Nutzung von elektronischen Tauschbörsen!
  • Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

9. Haftung

9.1.
Für die unbeschränkte Haftung der Hausverwaltung Kaiser gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.2.
Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.
9.3.
Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Hausverwaltung Kaiser übernimmt die Hausverwaltung Kaiser keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Hausverwaltung Kaiser, auch für Erfüllungsgehilfen der Hausverwaltung Kaiser, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.
9.4.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hausverwaltung Kaiser auftreten, wird die Hausverwaltung Kaiser bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10. Rechtsmodalitäten

10.1.
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
10.2.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Hausverwaltung Kaiser berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

11. Schlussbestimmungen

11.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Unterkunftsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Hausverwaltung Kaiser.
11.3.
Es gilt deutsches Recht
11.4.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
11.5.
Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage der Hausverwaltung Kaiser und liegt ferner in jedem Zimmer zur Einsichtnahme aus.